Nur Geldeingang verhindert Verzug

Schuldner geraten auch in Verzug, wenn die Gutschrift für eine Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen beim Gläubiger erfolgt ist.

Entgegen der bisherigen überwiegenden Rechtsprechung der deutschen Gerichte schließt erst die Gutschrift auf dem Girokonto des Gläubigers den Schuldnerverzug aus. So legt zumindest der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die entsprechende europäische Richtlinie aus, welche von den Mitgliedsstaaten umzusetzen ist. Die Richter in Luxemburg sehen in dem eindeutigen Wortlaut der Richtlinie, wonach der Zahlungsverzug auch dann beginnt, wenn der Gläubiger dreißig Tage nach Rechnungsstellung noch kein Geld erhalten hat, eine eindeutige Vorgabe. Zahlreiche deutsche Gerichte legten die Richtlinie und damit auch das deutsche Recht dahin aus, dass bereits der Überweisungsauftrag bei ausreichender Kontodeckung ausreichend ist.

 
[mmk]