Diebstahl während der Probefahrt

Kaskoversicherungen müssen auch für den Diebstahl eines Fahrzeugs während der Probefahrt aufkommen.

Wer sein Fahrzeug verkaufen will und es im Zuge einer Probefahrt einem potentiellen Käufer überlässt, kann von seiner Kaskoversicherung Wertersatz verlangen, wenn sich der Interessent als Dieb entpuppt. So sehen es zumindest die Richter am Oberlandesgericht Köln, nachdem sie einem derart geprellten Kläger einen entsprechenden Anspruch zugesprochen haben. Entgegen der Auffassung der beklagten Versicherung liegt weder grobe Fahrlässigkeit noch ein außerhalb des Versicherungsschutzes liegendes Verhalten des Verkäufers vor. Auch wenn er das Fahrzeug freiwillig herausgegeben hat, liegt letztlich doch eine Entwendung, also ein Diebstahl, vor.

 
[mmk]