Falscher Kraftstoff kostet Versicherungsschutz

Motorschäden, die durch das Betanken mit dem falschen Kraftstoff entstehen, sind nicht von der Fahrzeugversicherung erfasst.

Die Kaskoversicherung muss nur für Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug aufkommen. Wenn der Motor aber wegen falscher Kraftstoffbetankung Schäden erleidet, ist das ein Betriebsschaden, für den die Versicherung nicht haftet. Der Bundesgerichtshof wies daher die Zahlungsklage gegen eine Versicherung ab, da der Kläger anstelle von Dieselkraftstoff Benzin getankt hatte. Der entstandene Motorschaden ist nicht ersatzfähig.

Etwas anders sieht es aus, wenn Sie die richtige Zapfsäule gewählt haben, im zugehörigen Tank allerdings der falsche Kraftstoff gelagert wurde. Die Kaskoversicherung wird dann zwar trotzdem nicht zahlen, Sie haben aber einen Schadensersatzanspruch gegen den Tankstellenbetreiber oder dessen Haftpflichtversicherung.

 
[mmk]