Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel
Statt Steuererleichterungen gibt es dieses Jahr vom Gesetzgeber Sparmaßnahmen und eine neue Steuer zum Jahreswechsel.
Wie jedes Jahr hält auch dieser Jahresbeginn wieder zahlreiche Änderungen im Steuerrecht parat. Die weitaus meisten davon enthält das Jahressteuergesetz 2010, das am 14. Dezember 2010 in Kraft getreten ist. Einige der Änderungen gelten bereits seit diesem Termin, andere traten erst zum Jahreswechsel in Kraft. Manche Änderungen, auf die dann gesondert hingewiesen wird, gelten sogar rückwirkend auf einen noch früheren Zeitpunkt. Hier ist ein erster Überblick über die Änderungen, die Sie zum Jahreswechsel erwarten. Eine ausführlichere und nach Themengebieten geordnete Übersicht der Änderungen zum Jahreswechsel finden Sie im nächsten Newsletter Anfang Januar oder schon jetzt auf unserer Homepage.
Arbeitszimmer: Rückwirkend ab 2007 sind die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer wieder bis zu einer Höhe von 1.250 Euro pro Jahr abzugsfähig, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Luftverkehrssteuer: Für alle in Deutschland beginnenden Flugreisen wird jetzt ein entfernungsabhängiger Zuschlag von 8, 25 oder 45 Euro fällig.
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers: Jetzt gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auch für die Leistungen von Gebäudereinigern an Firmen aus derselben Branche und generell für Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen.
Anti-Seeling-Regelung: Für ein zum Teil betrieblich und privat genutztes Gebäude ist ab 2011 nur noch ein anteiliger Vorsteuerabzug möglich. Im Gegenzug wird die Möglichkeit einer Vorsteuerberichtigung geschaffen, falls später eine Änderung der Nutzungsanteile erfolgt.
E-Bilanz: Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Bilanz wird verschoben auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen.
Umsatzsteuererklärung: Die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung ab 2011 gilt nun auch für die Umsatzsteuerjahreserklärung.
Lohnsteuerabzug: Die Gültigkeit der Lohnsteuerkarte 2010 wird bis Ende 2011 verlängert. Details dazu enthielt der Mandanten-Brief 12/2010.
ElsterLohn II: Statt der UStIdNr gilt nun die Steuernummer des Arbeitgebers als voläufiger Ersatz für die Wirtschafts-Identifikationsnummern beim Abruf der Abzugsmerkmale für den elektronischen Lohnsteuerabzug.
Pflichtveranlagungen: Bisher musste jeder Arbeitnehmer, der sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen ließ, eine Steuererklärung abgeben. Arbeitnehmer, deren Einkommen unter 10.200 Euro für Singles und 19.400 Euro für Ehegatten liegt, sind nun von dieser Pflicht befreit.
Krankenversicherung: Der Beitragssatz für die Krankenversicherung steigt 2011 um 0,6 %. Der allgemeine Satz beträgt dann 15,5 %.
Arbeitslosenversicherung: Auch hier steigt der Beitragssatz zum Jahreswechsel, und zwar von 2,8 % auf 3,0 %.
Insolvenzgeldumlage: Weil aus 2010 noch genügend finanzielle Reserven vorhanden sind, beträgt der Umlagesatz für 2011 0,0 %.
Handwerkerleistungen: Von der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen sind ab 2011 öffentlich geförderte Maßnahmen ausgenommen.
Erstattungszinsen: Die Steuerpflicht von Erstattungszinsen wird nun ausdrücklich rückwirkend für alle noch offenen Fälle festgeschrieben.
Elterngeld: Das Elterngeld wird teilweise eingeschränkt. Insbesondere sinkt die Ersatzquote von 67 % auf 65 % ab einem Einkommen von 1.200 Euro.
Versorgungsausgleich: Ausgleichszahlungen sind nur noch dann abzugsfähig, wenn der Empfänger unbeschränkt steuerpflichtig ist oder diese in einem anderen EU/EWR-Staat versteuert. Ist der Sonderausgabenabzug möglich, muss der Empfänger die Zahlung auch dann versteuern, wenn sich der Abzug nicht ausgewirkt hat. Dafür kann nun auch ein Ausgleich in Form von Kapitalzahlungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Lebenspartner: Bei der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer wird ein eingetragener Lebenspartner nun einem Ehepartner gleichgestellt. Bei der Erbschaftsteuer gilt dies nach einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts rückwirkend ab der Einführung der Lebenspartnerschaft.
Ehrenamtliche Betreuer: Aufwendungsentschädigungen für ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer oder Pfleger sind jetzt bis zu 2.100 Euro im Jahr steuerfrei statt nur bis zu einem Freibetrag von 500 Euro.
Eingelegte Wirtschaftsgüter: Die Grundlage für die AfA auf eingelegte Wirtschaftsgüter, die vorher zur Erzielung von Überschusseinkünften im Privatvermögen gedient haben, ist zukünftig der Wert, mit dem das Wirtschaftsgut eingelegt wird, abzüglich der bereits vorgenommenen AfA.
Insolvenzverfahren: Mehrere Änderungen der Insolvenzordnung stärken den Fiskus als Gläubiger. So gelten Steuerschulden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, jetzt als Masseverbindlichkeit.
Freistellungsaufträge: Ab dem 1. Januar müssen alle neuen Freistellungsaufträge die bundeseinheitliche Steueridentifikationsnummer enthalten. Bestehende Freistellungsaufträge bleiben bis Ende 2015 gültig.
Kirchensteuer: Die im Rahmen der Abgeltungsteuer erhobene Kirchsteuer ist künftig nicht mehr als Sonderausgabe abziehbar.
Halb-/Teilabzugsverbot: Mehrfach hat der Bundesfinanzhof den vollen Abzug der Liquidationsverluste aus Beteiligungen zugelassen, sofern aus der Beteiligung keine Einnahmen entstanden sind. Nun wurde die Verwaltungsauffassung gesetzlich verankert, nach der für die Anwendung des Halb- oder Teilabzugsverbots die Absicht zur Erzielung von Einnahmen ausreicht. Die Neuregelung gilt für alle Anteilsverkäufe ab dem 1. Januar 2011.
Veräußerungsgeschäfte: Die Veräußerung von nach dem 13. Dezember 2010 angeschafften Gegenständen des täglichen Gebrauchs ist nicht mehr steuerbar. Bisher war es möglich, Verluste aus diesen Geschäften (z.B. Gebrauchtwagenverkauf) mit anderen Kapitalerträgen zu verrechnen.