Die versehentliche oder unbewusste Einnahme von Allergenen stellt einen Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung dar.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 01.03.2012
Wer unter Alkoholeinfluss mit seinem Fahrzeug einen Unfall baut, muss unter Umständen mit einem völligen Verlust des Versicherungsschutzes rechnen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.01.2012
Verfolgt ein Gläubiger mittels eines Insolvenzantrages offensichtlich nur den Zweck sich Geschäftsanteile des Konkurrenten anzueignen oder ihn aus dem Wettbewerb zu drängen, so ist er unzulässig.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.05.2011
Füllt ein Schuldner die Kasse in Erwartung einer Kassenpfändung bewusst auf, um so eine Befriedigung des Glübigers zu ermöglichen, liegt hierin eine durch den Insolvenzverwalter anfechtbare Rechtshandlung.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.02.2011
Nicht jeder fahrlässige Umgang mit einer Feuerquelle verpflichtet zum Ersatz eines sich daraus ergebenden Brandschadens.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.05.2011
Zu den Voraussetzungen, wann einem Betroffenen vorläufiger Rechtsschutz bei Stellung des Insolvenzantrages durch ein Finanzamt gewehrt werden kann, äußerte sich das Finanzgericht Hamburg.
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 25.02.2011
Streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Urheberrechte an Schulungsmaterialien, so sind hierfür Amts- oder Landgerichte, nicht aber die die Arbeitsgerichte zuständig.
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31.05.2010
Wer gebrauchte Software verwendet und dabei nicht in den Verdacht einer Urheberrechtsverletzung kommen will, muss die Erwerbskette lückenlos nachweisen können.
Landgericht Frankfurt, Urteil vom 06.07.2011
Nach der Scheidung darf die Krankenversicherung des mitversicherten Ehepartners auch dann gekündigt werden, wenn dieser noch nicht über eine Anschlussversicherung verfügt.
Landgericht Hagen, Urteil vom 11.10.2010
Der Freistaat Bayern kann einem Zeitungsverleger die Veröffentlichung kommentierter Auszüge aus Hitlers "Mein Kampf" untersagen.
Landgericht München I, Urteil vom 25.01.2012