31.03.2014

Urteil gegen Jugendliche wegen tödlicher Messerattacke auf Hamburger S-Bahnhof bestätigt

BGH, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 5 StR 181/11

Auf dem Hamburger S-Bahnhof "Jungfernstieg" griffen drei Jugendliche am 14. Mai 2010nbsp grundlos zwei dort wartende junge Männer körperlich an. Während einer der beiden Angegriffenen flüchtete, stach der 16jährige Haupttäter mit dem Messer in Richtung Oberkörper des anderen Mannes. Der Stich traf diesen in die Brust, sodass er binnen kurzer Zeit verstarb.

Das Landgericht Hamburg verurteilte den Haupttäter wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren, wobei die Mittäter, die den Messereinsatz nicht bemerkt hatten, wegen gefährlicher Körperverletzung bzw. Beihilfe hierzu schuldig gesprochen wurden.

Die Revisionen des wegen Totschlags verurteilten Haupttäters sowie eines Gehilfen hat der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig; ebenso wie die Verurteilung des dritten Jugendlichen, der keine Revision eingelegt hatte.

Landgericht Hamburg - 604 Ks 21/10 - Urteil vom 9. Dezember 2010